Bürgergeld hat ab dem 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II abgelöst. Es soll Ihnen helfen, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können.
Bürgergeld bekommen erwerbsfähige Menschen und deren Familien.
Als Bürgergeldempfänger müssen Sie hilfebedürftig sein.
Das heißt, dass Sie nicht genug Geld haben, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Bürgergeld soll Ihnen helfen, eine Arbeit zu finden.
Außerdem soll es helfen sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Dazu gibt es verschiedene Angebote. Wir beraten Sie gern.
Die Höhe des Bürgergelds hängt von Ihrem Alter, Ihrer Lebenssituation und Ihrem Einkommen ab.
Den Antrag auf Bürgergeld können Sie beim Jobcenter stellen.
Zentrale Vorlagen finden Sie hier unter dem Abschnitt Bürgergeld.
Weitere Informationen zum Bürgergeld finden Sie im Merkblatt SGB II zum Bürgergeld und Fragen und Antworten finden Sie auf der Website der Bundesregierung.