Miete sowie Heiz- und Betriebskosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, sofern diese angemessen sind. Die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sind in der Verwaltungsvorschrift des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge geregelt.
Die Übersicht zu den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung finden Sie hier.
Hausbelastungen können auch übernommen werden, außer die Tilgungsraten für Kredite.
Sollten Sie eine Betriebs- oder Heizkostennachforderung erhalten haben, reichen Sie diese zur Prüfung ein. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Ein Guthaben ist ebenfalls anzuzeigen. Falls Sie auf Grund einer hohen Nachforderung hilfebedürftig werden, können Sie sich auch an uns wenden.
Holen Sie sich vor Abschluss eines neuen Mietvertrages die Zusicherung zur Übernahme der neuen Miete vom Jobcenter ein.
Sind Sie unter 25 Jahre und wohnen noch bei Ihren Eltern?
Mietkosten werden nur übernommen, wenn das Jobcenter dem Auszug zugestimmt hat. Setzen Sie sich dazu mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner im Jobcenter in Verbindung.
Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung übernommen werden.
Grundsätzlich sollten Sie den Umzug selbst organisieren und durchführen. Professionelle Umzugshilfe kann in Anspruch genommen werden, wer wegen Alters, Behinderung, körperlicher Beeinträchtigung oder sonstiger in seiner Person liegenden Gründe den Umzug nicht selbst vornehmen kann.
Mietkaution bzw. Genossenschaftsanteile können bei vorheriger Zusicherung als Darlehen gewährt werden. Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie in den unten angefügten Vordrucken.
Sofern Sie Kosten für die Miete erhalten, können unter Umständen auch Schulden übernommen werden.
Bei Mietschulden beraten wir Sie gern. Das entsprechende Antragsformular finden Sie in den unten angefügten Vordrucken.